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Garantie und Gewährleistung sind nicht das Gleiche

Wer kennt es nicht, auf einmal streikt das nagelneue Handy oder der Fernseher gibt schon kurz nach dem Kauf den Geist auf. Viele Kunden wissen dann oftmals nicht, welche Adresse die richtige für die Reklamation ist. Bringt man das Gerät ins Geschäft zurück oder wählt man die Hotline des Herstellers? Hier gelten je nach Fall unterschiedliche Regelungen. Um seine Ansprüche leichter durchsetzen zu können, sollte man dies beachten.

Die Stiftung Warentest in Berlin sagt, dass man die Gewährleistung des Händlers nicht mit der Garantie vom Hersteller verwechseln darf, da Ersteres gesetzlich eindeutig geregelt ist, das Zweite allerdings nicht. Der Händler steht zum Beispiel zwei Jahre dafür grade, dass das neue Handy ordnungsgemäß funktioniert. Ausnahmen gibt es nur bei etwa gebrauchten Geräten, wo man die Gewährleistung auf ein Jahr reduzieren oder bei Privatverkäufen auch ganz ausschliessen kann.

Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf reklamiert man immer beim Händler. In diesem Zeitraum muss er nämlich noch beweisen, dass das Gerät nicht schon beim Verkauf fehlerhaft war. Man sollte sich hier als Kunde auf keinen Fall abwimmeln lassen, so verweisen Händler gerne an den Hersteller. Deren Garantien sind aber freiwillig und sehen auch relativ unterschiedlich aus.

Autofahrer sollten bei Neuwagenkäufen auf die Einschränkungen im Kleingedruckten der Garantieunterlagen achten. Teilweise gilt zum Beispiel die Garantie nicht für Verschleißteile und das kann im Falle einer defekten Kupplung dann zu Streit führen.

Einige Garantien enthalten versteckte Kosten wie etwa Versandgebühren. Beim Händler hat man allerdings im Fall von Mängeln immer das Recht auf kostenlose Reparatur, inklusive der Lieferung aus der Werkstatt. Es empfiehlt sich um lange Wartezeiten zu umgehen, als Kunde dem Händler eine Frist zu setzen, im Fall von Handys oder Fernsehern sind in etwa vierzehn Tage angemessen. In einigen Fällen lohnt es sich allerdings doch, zunächst die Garantie des Herstellers in Anspruch zu nehmen, bei Handys bekommt man von denen nämlich recht häufig schnell ein neues Austauschgerät, beim Händler hat der Kunde hierauf erst ein Recht, wenn nach zweimaliger Reparatur keine Besserung eingetreten ist. Im Fall von Autos ist es so, dass Garantien der Hersteller oft länger halten, als die Gewährleistungsfristen der Händler.

In jedem Fall sollte man genau prüfen, was im Einzelfall besser ist - Garantie oder Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, immer das Kleingedruckte lesen und sich auf jeden Fall nicht um sein gutes Recht bringen lassen.


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